Für wen ist die Checkliste?
Die Checkliste richtet sich an Sie, wenn Sie tragende Konstruktionen ausführen oder kontrollieren und wissen müssen, ob die Grundlage aus der Planung vollständig vorliegt:
- Ausführende Bauunternehmen
- Nachunternehmer
- Projektleiter
- Bauleiter
- QS-Verantwortliche
- Poliere
Bevor Sie beginnen: Darum muss die Grundlage eindeutig sein
Die Checkliste hilft ausführenden Bauunternehmen, Nachunternehmern, Projektleitern, Bauleitern und QS-Verantwortlichen, die Unterlagen durchzugehen, die die Grundlage für Ausführung und Kontrolle tragender Konstruktionen bilden sollen. Sie ist ein praktisches Hilfsmittel – kein Ersatz für die konkrete statische Dokumentation des Projekts, BR18, DS 1140 oder die projektspezifischen Anforderungen des verantwortlichen Tragwerksplaners des Bauwerks (bygværksprojekterende).
Fachliche Grundlage
BR18 § 502 verlangt, dass B2 die Kontrollanforderungen an Planung und Ausführung beschreibt, einschließlich Art, Niveau, Umfang, Dokumentationsanforderungen und Kontrollorganisation. DS/INF 1140:2022 beschreibt unter anderem, dass die Ausführungsgrundlage aus der Planung durchgesehen werden muss, damit sie konsistent, vollständig und verständlich ist, und dass der Ausführende selbst für Planung, Durchführung, Dokumentation und Nachverfolgung der allgemeinen Kontrolle (almen kontrol) verantwortlich ist.
Die DS1140-Checkliste: 12 Kontrollbereiche
Haken Sie die Punkte ab, die erfüllt sind. Die Häkchen werden nicht gespeichert – drucken Sie die Seite aus oder laden Sie das PDF herunter, wenn Sie sie behalten möchten.
1Sind Ihre Arbeiten und Ihr Konstruktionsabschnitt eindeutig identifiziert?
Typischerweise zu finden in: B1 Statischer Projektbericht, der Dokumentenliste, der Ausführungsgrundlage und den relevanten Konstruktionsunterlagen.
Wenn es unklar ist: Bitten Sie den zuständigen planungsverantwortlichen Planer bzw. den verantwortlichen Tragwerksplaner des Bauwerks, Konstruktionsabschnitte, Arbeiten und Schnittstellen schriftlich festzulegen.
2Haben Sie die geltenden Zeichnungen und Modelle?
Typischerweise zu finden in: A3 Konstruktionszeichnungen und -modelle sowie im Dokumenten-/Zeichnungsverzeichnis.
Haltepunkt: Lässt sich die konstruktive Lösung anhand der erhaltenen Grundlage nicht eindeutig ausführen, muss der Sachverhalt geklärt werden. Ersetzen Sie eine fehlende Planungsgrundlage nicht durch eigene Annahmen.
3Sind Materialien, Produkte und Ausführungsanforderungen festgelegt?
Beispiele: Holz: Festigkeitsklasse, Abmessungen, Beschläge und Verbindungen. Stahl: Profil, Stahlgüte, Schrauben, Schweißnähte und Oberflächenbehandlung. Beton: Betonfestigkeitsklasse, Bewehrung, Betondeckung und Einbauteile. Mauerwerk: Stein/Block, Mörtel, Bewehrung, Maueranker und Auflager.
4Kennen Sie die Akzeptanzkriterien?
Eine Kontrolle ist nur brauchbar, wenn klar ist, woran das Ausgeführte gemessen werden soll.
Kontrollfrage: Könnte eine andere Person anhand der Projektunterlagen entscheiden, ob das Ausgeführte akzeptiert ist oder abweicht? Falls nein, sollte die Akzeptanzgrundlage geklärt werden.
5Haben Sie die relevanten Kontrollanforderungen erhalten?
Typischerweise zu finden in: B2 Statischer Kontrollplan (Statisk kontrolplan) – insbesondere B2.2 für die Ausführung – im Abgleich mit der Ausführungsgrundlage.
6Sind Anforderungen an eine besondere Kontrolle geklärt?
Hinweis: Die besondere Kontrolle (særlig kontrol) ist nicht dasselbe wie die allgemeine Kontrolle nach DS 1140. Hat der Planer für eine Arbeit eine besondere Kontrolle vorgeschrieben, ist sie als projektspezifische Anforderung in der Kontrollgrundlage zu behandeln.
7Sind die Kontrollabschnitte praxisgerecht und eindeutig eingeteilt?
Beispiel: Statt eines einzigen breiten Punkts wie „Kontrolle des Dachs“ kann es beim konkreten Projekt sinnvoll sein, mit getrennten Kontrollabschnitten zu arbeiten, z. B. für Sparren, Pfetten, Wechsel, Aussteifung sowie Beschläge/Verbindungen.
8Sind Schnittstellen und Verantwortlichkeiten geklärt?
Typische Risikosituation: Ein Beteiligter plant das Haupttragwerk, ein Lieferant plant eine Teilkonstruktion, ein anderer liefert die Beschläge und ein Dritter montiert. Die Grenzen von Kontrolle und Dokumentation müssen geklärt sein – und zwar nicht erst bei der Übergabe.
9Ist das Verfahren für Planungsänderungen festgelegt?
Praktisches Prinzip: Erfassen → klären → dokumentieren → ausführen → kontrollieren.
10Ist die Grundlage für A5 – Konstruktion wie ausgeführt (Konstruktion som udført) gesichert?
Hinweis: A5 sollte bereits während der Ausführung mitgedacht werden. BR18 beschreibt A5 als Dokumentation der Konstruktion, wie sie ausgeführt wurde.
11Lässt sich die Kontrolle eindeutig dokumentieren?
12Der abschließende 10-Punkte-Test vor dem Start
Wenn Sie nicht alle relevanten Punkte abhaken können: Lassen Sie den betreffenden Sachverhalt klären, bevor die jeweilige Tätigkeit fortgesetzt wird.
Schnelle Dokumentenprüfung
Nutzen Sie die Tabelle für einen schnellen Überblick darüber, was Sie erhalten haben, was Sie durchgesehen haben und was fehlt.
| Dokument/Angabe | Erhalten | Durchgesehen | Fehlt / zu klären |
|---|---|---|---|
| B1 / relevanter Projektbericht und Dokumentenliste | |||
| Relevante Ausführungsgrundlage | |||
| Geltende A3 Konstruktionszeichnungen/-modelle | |||
| Relevante Details und Schnitte | |||
| Material- und Produktanforderungen | |||
| Hersteller-/Montageanleitungen, soweit relevant | |||
| B2 / relevante B2.2-Kontrollanforderungen | |||
| Kontrollumfang | |||
| Akzeptanzkriterien | |||
| Anforderungen an besondere Kontrolle | |||
| Anforderungen an unabhängige Kontrolle | |||
| Etwaige Drittkontrolle | |||
| Schnittstellen und Verantwortungsverteilung | |||
| Verfahren für Planungsänderungen | |||
| Grundlage für A5 – Konstruktion wie ausgeführt |
Fehlen Ihnen Unterlagen? Nutzen Sie diesen Text
Kopieren Sie den Text, löschen Sie die nicht zutreffenden Punkte und senden Sie ihn an den planungsverantwortlichen Planer.
Betreff: Fehlende Ausführungs- und Kontrollgrundlage – [Projekt / Konstruktionsabschnitt]
Wir bereiten derzeit die Ausführung und Kontrolle von [Arbeit/Konstruktionsabschnitt] vor. Um die Arbeiten und die zugehörige Kontrolle planen, ausführen und dokumentieren zu können, fehlt uns Folgendes bzw. benötigen wir eine Klärung zu:
- ☐ geltende Konstruktionszeichnungen/-modelle und Revisionsstand
- ☐ relevante Details/Schnitte
- ☐ Material- und Produktanforderungen
- ☐ Akzeptanzkriterien
- ☐ Kontrollanforderungen und Kontrollumfang
- ☐ Anforderungen an unabhängige/besondere/etwaige Drittkontrolle
- ☐ relevante Dokumentationsanforderungen
- ☐ Schnittstellen/Verantwortungsverteilung
- ☐ Sonstiges: __________________________
Wir bitten darum, die Unterlagen zu übersenden bzw. die Sachverhalte zu klären, damit die Ausführungs- und Kontrollgrundlage eindeutig ist, bevor die betreffende Tätigkeit ausgeführt wird.
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Häufig gestellte Fragen
Was muss der Ausführende vom verantwortlichen Tragwerksplaner des Bauwerks erhalten?
Eine ausreichende und eindeutige Grundlage, um die Arbeiten auszuführen und die geforderte Kontrolle zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Dazu gehören typischerweise relevante Zeichnungen/Modelle, die Ausführungsgrundlage, Kontrollanforderungen, Akzeptanzkriterien, Schnittstellen und Angaben zu einer etwaigen besonderen Kontrolle.
Wer ist für die allgemeine Kontrolle nach DS1140 verantwortlich?
Das ausführende Bauunternehmen ist selbst für Planung, Durchführung, Dokumentation und Nachverfolgung der allgemeinen Kontrolle verantwortlich.
Was ist B2.2?
B2.2 ist der Teil des statischen Kontrollplans, der die Ausführung betrifft. Er umfasst im relevanten Umfang den Kontrollplan für das Bauwerk, die allgemeine Kontrolle der Arbeiten, die besondere Kontrolle der Arbeiten und die Drittkontrolle.
Was ist ein Kontrollabschnitt?
Ein eindeutig abgegrenzter Teil der Konstruktion oder der Ausführung, der als Einheit kontrolliert wird. Die Einteilung muss die relevanten Konstruktionen und Arbeiten abdecken und etwaige projektspezifische Anforderungen befolgen.
Was tue ich, wenn Unterlagen fehlen oder unklar sind?
Beschreiben Sie konkret, was fehlt oder unklar ist, und lassen Sie den Sachverhalt beim zuständigen planungsverantwortlichen Planer bzw. verantwortlichen Tragwerksplaner des Bauwerks klären, bevor die betreffende Tätigkeit ausgeführt wird.
Wann sollte ich an A5 denken?
Während der Ausführung. Relevante Änderungen und Angaben zur tatsächlich ausgeführten Konstruktion sollten laufend erfasst werden.
Diese Checkliste ist ein praktisches Hilfsmittel und muss stets zusammen mit der geltenden Dokumentation und den Anforderungen des konkreten Projekts verwendet werden.
Quellen und fachlicher Hinweis
- BR18 §§ 501-502: A3 Konstruktionszeichnungen und -modelle, A4 Konstruktionsänderungen, A5 Konstruktion wie ausgeführt sowie B1, B2 und B3
- Bygningsreglementets vejledning til kapitel 28 (Leitfaden des dänischen Bauregelwerks zu Kapitel 28 – Dokumentation tragender Konstruktionen)
- DS 1140:2019 – Udførelse af bærende konstruktioner – Almen kontrol (Ausführung tragender Konstruktionen – Allgemeine Kontrolle)
- DS/INF 1140:2022 – Leitfaden zu DS 1140:2019
Fachlich geprüft von Kvalitetssikring Danmark ApS · Zuletzt geprüft 15. Oktober 2026
Neueste Version und weitere DS1140-Werkzeuge:
www.ksdanmark.dk/de/ds1140/leitfaden-checkliste-ausfuehrende
Kvalitetssikring Danmark ApS · ksdanmark.dk




