Verkaufs- und Lieferbedingungen der Kvalitetssikring Danmark ApS
Gültig ab 2025
1. Anwendungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen über technische Beratung, Qualitätssicherung und andere Leistungen, die von der Kvalitetssikring Danmark ApS (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt) erbracht werden. Die Bedingungen gelten, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Umfang der Vereinbarung
Die Kvalitetssikring Danmark ApS erbringt technische Beratung und Qualitätssicherung im Bauwesen gemäß der vereinbarten Aufgabenbeschreibung. Das gelieferte Material und die Beratung beruhen auf den Informationen, die der Kunde dem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, und etwaige Änderungen der Voraussetzungen bleiben vorbehalten.
Aufgaben oder Leistungen, die nicht beschrieben sind, sind grundsätzlich nicht in übermittelten Kostenschätzungen enthalten. Der Satz für nach Zeitaufwand erbrachte Arbeiten beträgt 750 DKK zzgl. MwSt. Hinzu kommen etwaige Auslagen für Fahrten, Hubarbeitsbühnen und andere Hilfsmittel sowie Honorare für externe Fachberater, die für einen bestimmten Zweck im Rahmen der Aufgabe hinzugezogen werden.
3. Haftung
Die Kvalitetssikring Danmark ApS haftet für Schäden und Verluste nur insoweit, als das Unternehmen die vollständige Planung vom Vorentwurf (dispositionsforslag) bis zum fertigen Hauptprojekt (hovedprojekt) verantwortet hat. In Fällen, in denen das Unternehmen nicht die Verantwortung für die gesamte Planung getragen hat, lehnt das Unternehmen jegliche Haftung für etwaige Schadensersatzansprüche ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts, Mängeln oder Verzögerungen.
Ungeachtet des Vorstehenden kann das Unternehmen nicht für indirekte Verluste haftbar gemacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsausfall, entgangenen Gewinn oder Datenverlust.
Die Haftung des Unternehmens ist, soweit anwendbar, auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die betreffende Leistung bezahlt hat, sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
4. Reklamation
Etwaige Reklamationen bezüglich erbrachter Leistungen oder gelieferten Materials sind der Kvalitetssikring Danmark ApS innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Mangel hätte entdecken müssen, schriftlich mitzuteilen. Rechtzeitig gerügte Mängel werden vom Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
5. Verjährung
Ansprüche gegen die Kvalitetssikring Danmark ApS im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen verjähren nach dänischem Recht, einschließlich der Vorschriften über die Verjährung von Forderungen im dänischen Verjährungsgesetz (forældelsesloven). Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von dem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
6. Vertraulichkeit und Eigentumsrecht
Sämtliches Material, sämtliche Dokumentation und Informationen, die der Kunde von der Kvalitetssikring Danmark ApS erhält, sind geschützt und bleiben Eigentum des Unternehmens. Dieses Material darf ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies umfasst auch mündliche Informationen, die das Unternehmen dem Kunden während der Zusammenarbeit gibt.
7. Immaterielle Rechte
Die Kvalitetssikring Danmark ApS behält sämtliche Rechte, einschließlich der Urheberrechte, an den Materialien und der Dokumentation, die für den Kunden erstellt und an ihn geliefert werden. Der Kunde erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht an dem Material in dem Umfang, der erforderlich ist, um es gemäß der geschlossenen Vereinbarung zu verwenden.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Kvalitetssikring Danmark ApS berechtigt, Verzugszinsen gemäß dem dänischen Zinsgesetz (renteloven) sowie etwaige Mahngebühren zu erheben.
9. Verstöße und Folgen
Bei Verstößen gegen diese Verkaufs- und Lieferbedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verspätete Zahlung, Verletzung der Vertraulichkeit oder sonstige Verstöße gegen vereinbarte Bedingungen, gelten folgende Folgen:
- Verzugszinsen und Mahngebühren: Die Kvalitetssikring Danmark ApS kann bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen gemäß dem dänischen Zinsgesetz (renteloven) erheben sowie Mahngebühren berechnen.
- Aufhebung der Vereinbarung: Bei wesentlicher Vertragsverletzung (væsentlig misligholdelse) kann die Kvalitetssikring Danmark ApS die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben und Ersatz für etwaige Verluste verlangen, die dem Unternehmen entstehen.
- Schadensersatzansprüche: Die Kvalitetssikring Danmark ApS kann bei Verletzung von Vertraulichkeitspflichten oder anderen wesentlichen Bedingungen, die zu einem finanziellen Verlust führen, einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
- Aussetzung von Leistungen: Die Kvalitetssikring Danmark ApS behält sich das Recht vor, weitere Lieferungen oder Leistungen auszusetzen, bis Vertragsverletzungen behoben oder ausstehende Zahlungen eingegangen sind.
- Rechtliche Schritte: Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Kvalitetssikring Danmark ApS beschließen, die Angelegenheit rechtlich zu verfolgen, einschließlich der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Durchsetzung ihrer Rechte nach dänischem Recht.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Jede Streitigkeit zwischen den Parteien im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen ist nach dänischem Recht (dansk ret) zu entscheiden. Streitigkeiten sind vor den dänischen Gerichten zu entscheiden, wobei der Gerichtsbezirk (retskreds), in dem die Kvalitetssikring Danmark ApS ihren Hauptsitz hat, Gerichtsstand (værneting) ist.