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B3 Kontrollbericht-Check

Ist die Kontrolldokumentation klar und nachvollziehbar?

Prüfen Sie, ob die geplanten Kontrollen durchgeführt und dokumentiert wurden und sich auf B2 sowie die relevante Kontroll- und Ausführungsgrundlage zurückführen lassen.

Fachliche Grundlage geprüft: 23. Oktober 2026Version 1.0Kostenlos · ohne Registrierung

Hinweis: Dieses Tool ist eine fachliche Prüfhilfe (Screening). Das Ergebnis ist keine Genehmigung, Zertifizierung oder projektspezifische Haftungsbewertung und ersetzt weder die erforderliche fachliche Kontrolle noch die Tätigkeit des zertifizierten Statikers.
B2 beschreibt die geplante Kontrolle. B3 dokumentiert die durchgeführte Kontrolle.
Was prüfen Sie?
0 von 30 beantwortet
  1. 1.Liegt der relevante B2-Kontrollplan vor?[1]
    [K]
  2. 2.Lassen sich die B3-Kontrollaufzeichnungen den relevanten Kontrollpunkten in B2 zuordnen?[1]
    [K/V]
  3. 3.Lässt sich identifizieren, welche geplanten Kontrollen durchgeführt wurden?[2]
    [V]
  4. 4.Sind etwaige nicht durchgeführte Kontrollen identifiziert und behandelt?[2]
    [V]
  5. 5.Beruht B3 auf der relevanten/geltenden Version des Kontrollplans?[2]
    [V/P]
  6. 6.Lässt sich identifizieren, was kontrolliert wurde?[2]
    [V]
  7. 7.Lässt sich identifizieren, wo die Kontrolle durchgeführt wurde?[2]
    [V]
  8. 8.Lässt sich identifizieren, wann die Kontrolle durchgeführt wurde?[2]
    [V]
  9. 9.Lässt sich der Prüfer identifizieren?[3]
    [K/V]
  10. 10.Lässt sich die relevante Kontrollgrundlage identifizieren?[2]
    [V]
  11. 11.Lässt sich der relevante Zeichnungs-/Dokumentenrevisionsstand identifizieren, wo dies für die Nachvollziehbarkeit erforderlich ist?[4]
    [V/P]
  12. 12.Geht das Ergebnis der durchgeführten Kontrolle hervor?[2]
    [V]
  13. 13.Lässt sich das Ergebnis im Verhältnis zur relevanten Kontrollgrundlage/zum relevanten Akzeptanzkriterium beurteilen?[2]
    [V]
  14. 14.Wurde die geforderte Dokumentationsform verwendet?[3]
    [K/V]
  15. 15.Ist der Kontrollumfang ausreichend dokumentiert, um zu zeigen, was die Kontrolle tatsächlich umfasst hat?[3]
    [K/V]
  16. 16.Sind relevante Anlagen/Fotos/Messungen eindeutig mit der Kontrollaufzeichnung verknüpft?[2]
    [V/P]
  17. 17.Sind festgestellte Abweichungen identifiziert?[3]
    [K]
  18. 18.Sind die Abweichungen ausreichend beschrieben, sodass der Sachverhalt verstanden werden kann?[2]
    [V]
  19. 19.Wurden die Abweichungen behandelt?[3]
    [K]
  20. 20.Sind relevante Korrekturmaßnahmen dokumentiert?[2]
    [V]
  21. 21.Wurde eine erforderliche Folgekontrolle durchgeführt und dokumentiert?[2]
    [V]
  22. 22.Ist ersichtlich, ob die Abweichung abgeschlossen/geschlossen ist?[4]
    [V/P]
  23. 23.Ist eindeutig, welche Aufzeichnungen die Eigenkontrolle und welche die unabhängige Kontrolle betreffen?[5]
    [K/V]
  24. 24.Wurde die relevante unabhängige Kontrolle durchgeführt und dokumentiert?[5]
    [K]
  25. 25.Wenn die unabhängige Kontrolle auf dokumentierter Eigenkontrolle beruht: Ist die erforderliche Dokumentation der Eigenkontrolle verfügbar und nachvollziehbar?[3]
    [K]
  26. 26.Lässt sich das Ergebnis der unabhängigen Kontrolle den relevanten Kontrollpunkten/der Kontrollgrundlage zuordnen?[2]
    [K/V]
  27. 27.Sind alle relevanten Kontrollbereiche aus B2 entweder dokumentiert oder erläutert?[1]
    [K/V]
  28. 28.Sind relevante Abweichungen abgeschlossen oder eindeutig als offen gekennzeichnet?[3]
    [K/V]
  29. 29.Sind der Kontrollbericht und die Anlagen so organisiert, dass die Kontrolle nachgeprüft werden kann?[2]
    [V]
  30. 30.Ist die Dokumentation bereit, Teil der gesamten statischen Dokumentation zu werden?[6]
    [K/V]

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Quellen und fachliche Grundlage

  1. [1]BR18 § 502 – Aufbau der statischen Dokumentation, einschließlich A4, A5, B2 und B3 (geltende Fassung) bygningsreglementet.dk/Ovrige-bestemmelser/28/Krav/494_505
  2. [2]Bygningsreglementets vejledning til kapitel 30 – Kontrol af dokumentation for og udførelse af bærende konstruktioner (Leitfaden zum Bauordnungsrecht, Kapitel 30 – Kontrolle der Dokumentation und Ausführung tragender Konstruktionen), 23.01.2025, Social- og Boligstyrelsen bygningsreglementet.dk/media/f2rp4fj1/bygningsreglementets-vejledning-til-kapitel-30-kontrol-af-dokumentation-for-og-udfoerelse-af-baerende-konstruktioner_23-01-25.pdf
  3. [3]BR18 § 523 – Kontrolle, Kontrollpläne, Abweichungen, Dokumentation und Fortschreibung (geltende Fassung) bygningsreglementet.dk/Ovrige-bestemmelser/30/Krav/523_528
  4. [4]Fachliche Praxis von KS Danmark. Der Punkt ist keine eigenständige gesetzliche Anforderung; er unterstützt die Nachvollziehbarkeit, die Anwendbarkeit oder die praktische Durchführung der Kontrolle.
  5. [5]BR18 Anlage 3 – Tabellen zu Kontrollarten und Kontrollstufen (geltende Fassung) bygningsreglementet.dk/bilag/b3/bilag_3/
  6. [6]BR18 Kapitel 28, §§ 494-505 – Dokumentation tragender Konstruktionen (geltende Fassung), Social- og Boligstyrelsen (dänische Behörde für Soziales und Wohnen) bygningsreglementet.dk/Ovrige-bestemmelser/28/Krav/494_505

Grundlage

[K]
Anforderung im geltenden BR18
[V]
Offizieller Leitfaden zum dänischen Bauordnungsrecht (Bygningsreglementet)
[S]
Normgrundlage (DS 1140) – genaue Abschnitte werden anhand der lizenzierten Norm geprüft
[P]
Fachliche Praxis von KS Danmark – eine Empfehlung, keine gesetzliche Anforderung

Fachliche Grundlage geprüft: 23. Oktober 2026 · Version 1.0