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DS1140

Konstruktionsklasse 4 (KK4): Drittkontrolle und Dokumentation nach DS1140

Konstruktionsklasse 4 (KK4) ist die höchste Konstruktionsklasse und umfasst Konstruktionen in hoher Schadensfolgeklasse, bei denen die Folgen eines Versagens besonders schwerwiegend sind (CC3+). In KK4 verlangt BR18 Eigenkontrolle, unabhängige Kontrolle und Drittkontrolle, eine besondere Kontrolle der ausgeführten Konstruktion mit einem Stichprobenumfang von mindestens 50 % sowie Erklärungen sowohl des zertifizierten Statikers als auch des Drittprüfers.

Fachlich geprüft von Kvalitetssikring Danmark ApS · Aktualisiert

Konstruktionsklassen

Die Anforderungen in KK1, KK2, KK3 und KK4

Je höher die Konstruktionsklasse, desto mehr Kontrolle. Wählen Sie eine Klasse, um die Anforderungen an Kontrolle und Dokumentation zu sehen.

Konstruktionsklassen KK1–KK4 erklärt
  1. KK1

    CC1 und viele Einfamilienhäuser

    Kontrolle
    Eigenkontrolle
    Besondere Kontrolle, Stichprobe
    Keine Anforderung
    Erklärungen
    Kein zertifizierter Statiker
    Dokumentation
    A1–A4 und B1
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  2. KK2

    Die Standardklasse für CC2

    Kontrolle
    Eigenkontrolle und unabhängige Kontrolle
    Besondere Kontrolle, Stichprobe
    Mindestens 10 %
    Erklärungen
    Zertifizierter Statiker
    Dokumentation
    A1–A5 und B1–B3
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  3. KK3

    CC3 und komplexe CC2-Konstruktionen

    Kontrolle
    Eigenkontrolle und unabhängige Kontrolle, ohne Ausnahmen
    Besondere Kontrolle, Stichprobe
    Mindestens 25 %
    Erklärungen
    Zertifizierter Statiker
    Dokumentation
    A1–A5 und B1–B3
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  4. KK4Sie sind hier

    CC3+, besonders schwerwiegende Folgen

    Kontrolle
    Eigenkontrolle, unabhängige Kontrolle und Drittkontrolle
    Besondere Kontrolle, Stichprobe
    Mindestens 50 %
    Erklärungen
    Zertifizierter Statiker und Drittprüfer
    Dokumentation
    A1–A5 und B1–B3 mit Drittkontrollteilen

Wann fällt ein Bau in KK4?

Nach BR18 § 489 gehören Konstruktionen in hoher Schadensfolgeklasse, bei denen die Folgen eines Versagens besonders schwerwiegend sind (CC3+), zu KK4. Die Klasse wird in der Planung festgelegt, und der zertifizierte Statiker bestätigt in der Starterklärung, dass die Klassen korrekt gewählt wurden.

Welche Kontrolle verlangt KK4?

BR18 Anhang 3, Tabelle 1 verlangt in KK4 alle drei Kontrollarten:

  • Eigenkontrolle: Wer die Arbeit ausgeführt hat, kontrolliert sie selbst. Siehe Eigenkontrolle nach DS1140.
  • Unabhängige Kontrolle: eine Person, die an der Planung oder Ausführung der betreffenden Arbeit nicht mitgewirkt hat. Siehe Unabhängige Kontrolle nach DS1140.
  • Drittkontrolle: eine Person ohne direkte oder indirekte wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung zu den Unternehmen, die das Kontrollierte erstellt oder unabhängig kontrolliert haben, also die Dokumentation (§ 526) oder die Ausführung der tragenden Konstruktionen (§ 526 a).

Was ist eine Drittkontrolle?

Die Drittkontrolle in KK4 umfasst sowohl eine physische Besichtigung der ausgeführten Konstruktion als auch eine Dokumentenprüfung der Kontrolldokumentation (Anhang 3, Tabelle 1). Die Kontrolle der Dokumentation führt ein zertifizierter Statiker als Drittprüfer durch, und das Niveau ergibt sich aus Anhang 3, Tabelle 3. Bei der Kontrolle der Ausführung muss der Drittprüfer über die erforderliche fachliche Kompetenz und den nötigen Überblick verfügen (§ 528).

Die Drittkontrolle ist also etwas anderes als die unabhängige Kontrolle: Der unabhängige Prüfer kann durchaus aus demselben Unternehmen kommen, der Drittprüfer darf dagegen mit keinem der beteiligten Unternehmen verbunden sein.

Was bedeuten 50 % in KK4?

BR18 Anhang 3, Tabelle 2b legt für die besondere Kontrolle der ausgeführten Konstruktion in KK4 einen Mindeststichprobenumfang von 50 % fest. Die besondere Kontrolle ist eine zusätzliche Kontrolle besonders kritischer Punkte, die im statischen Kontrollplan für die Ausführung (B2) festgelegt sind. Die allgemeine Kontrolle der Ausführung folgt dem Kontrollniveau der DS1140.

Start- und Schlusserklärung

In KK4 erstellt der zertifizierte Statiker die Start- und Schlusserklärung, und auch der Drittprüfer gibt eine eigene Start- und Schlusserklärung ab (§§ 498–499). Seit dem 1. Januar 2025 umfasst die Schlusserklärung des Statikers die Kontrolle der Planung und die besondere Kontrolle der Ausführung, während sich die Schlusserklärung des Drittprüfers auf die Drittkontrolle der Planung bezieht. Die allgemeine Kontrolle der Ausführung wird stattdessen bei der Fertigstellungsanzeige in einer gesonderten Erklärung dokumentiert, die bestätigt, dass die Kontrolle durchgeführt und die Abweichungen behandelt wurden (§ 41 Abs. 3).

Welche Dokumentation müssen Sie in KK4 übergeben?

Die statische Dokumentation (§ 496): die relevanten Teile von A1–A5 und B1–B3 (§§ 500–502), wobei der Kontrollplan (B2) und der Kontrollbericht (B3) zusätzlich gesonderte Teile für die Drittkontrolle enthalten. Für das ausführende Unternehmen: Kontrollplan nach DS1140, B2-Kontrollplan, B3-Kontrollbericht und A5-Bestandsdokumentation.

So planen Sie die Drittkontrolle

  • Vereinbaren Sie die Drittkontrolle vor Baubeginn. Der Prüfer muss von allen beteiligten Unternehmen unabhängig sein, suchen und beauftragen Sie ihn deshalb frühzeitig.
  • Teilen Sie den Kontrollplan. Der Drittprüfer muss den Drittkontrollteil des B2 kennen, damit die physischen Besichtigungen in den Zeitplan eingeplant werden können.
  • Planen Sie Besichtigungen, bevor die Konstruktion verdeckt wird. Was physisch begutachtet werden soll, muss zum vereinbarten Zeitpunkt sichtbar sein.
  • Halten Sie die Kontrolldokumentation laufend bereit. Die Dokumentenprüfung geht schneller, wenn Erfassungen, Fotos und Abweichungen gebündelt und nachvollziehbar sind.

Typische Fehler in KK4

  • Unabhängige Kontrolle und Drittkontrolle werden verwechselt. Es sind zwei verschiedene Anforderungen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit.
  • Die Drittkontrolle wird zu spät geplant. Die physische Besichtigung muss stattfinden können, solange die Konstruktion sichtbar ist.
  • „50 %“ wird als Kontrollumfang für alles gelesen. Die Zahl gilt für die Stichprobe bei der besonderen Kontrolle.
  • Die Kontrolldokumentation ist nicht bereit für die Dokumentenprüfung. Erfassungen ohne Nachvollziehbarkeit verlangsamen die Arbeit des Drittprüfers.

So hilft KS Danmark

Wir unterstützen Generalunternehmer, Fachunternehmer und Bauherren dabei, die Kontrolle passend zur Konstruktionsklasse aufzusetzen: vom Kontrollplan und der Eigenkontrolle bis zur unabhängigen Kontrolle und zur gesamten Übergabe. Wir übernehmen die ganze Aufgabe oder genau den Teil, der Ihnen fehlt, und wir arbeiten in ganz Dänemark.

Eine Genehmigung im Namen anderer können wir nicht zusagen, und die formelle Einstufung sowie die zertifizierten Rollen liegen nach BR18 bei den verantwortlichen Beteiligten. Wir sorgen aber dafür, dass Ihre Kontrolle und Dokumentation auf Grundlage der vorhandenen Projektunterlagen strukturiert, nachvollziehbar und vollständig sind.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Drittkontrolle?

Eine Kontrolle durch eine Person ohne wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung zu den Unternehmen, die die kontrollierte Dokumentation oder Ausführung erstellt oder unabhängig kontrolliert haben. In KK4 umfasst sie eine physische Besichtigung und eine Dokumentenprüfung.

Wer darf die Drittkontrolle durchführen?

Die Kontrolle der Dokumentation führt ein zertifizierter Statiker durch. Bei der Kontrolle der Ausführung muss der Drittprüfer über die erforderliche fachliche Kompetenz und den nötigen Überblick verfügen (BR18 § 528).

Was bedeuten 50 % in KK4?

Das ist der Mindeststichprobenumfang bei der besonderen Kontrolle der ausgeführten Konstruktion (BR18 Anhang 3, Tabelle 2b). Die allgemeine Kontrolle folgt der DS1140.

Sind unabhängige Kontrolle und Drittkontrolle dasselbe?

Nein. Der unabhängige Prüfer kann aus demselben Unternehmen kommen, wenn er an der Arbeit nicht beteiligt war. Der Drittprüfer darf mit keinem der beteiligten Unternehmen verbunden sein.

Wann fällt ein Bau in KK4?

Wenn die Konstruktion in hoher Schadensfolgeklasse liegt, bei der die Folgen eines Versagens besonders schwerwiegend sind (CC3+), vgl. BR18 § 489.

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