15-Minuten-Onboarding
Projektbasierte Zusammenarbeit — kein Anstellungsverhältnis.
Werden Sie strategischer unabhängiger Prüfer-Partner von KS Danmark
Sie sind erfahren in Statik, DS1140 oder Qualitätssicherung? Werden Sie Teil unseres landesweiten Netzwerks unabhängiger Prüfer und übernehmen Sie Aufträge in Ihrer Region.
Füllen Sie das folgende Formular aus. Voraussichtliche Dauer: ca. 15 Minuten. KS Danmark nimmt anschließend die fachliche Beurteilung vor. Senden Sie Lebenslauf, Ausbildungsnachweis und Versicherungsnachweis an jl@ksdanmark.dk.
Zusammenarbeitsbedingungen für freiberufliche Berater
Die nachstehenden Bedingungen dienen der Information. Der endgültige Rahmenvertrag wird gesondert unterzeichnet, nachdem KS Danmark die fachliche Beurteilung abgeschlossen hat. Dieses Formular ist keine Projektbestellung.
Diese Übersetzung dient nur der Information. Rechtsverbindlich ist die dänische Fassung dieser Bedingungen.
7. Rahmenvertrag — kein Anstellungsverhältnis
Die Zusammenarbeit ist ein gewerbliches Freelance-Verhältnis zwischen der Kvalitetssikring Danmark ApS (KS Danmark) und dem Unternehmen des Beraters. Der Berater ist weder Arbeitnehmer, Angestellter, Leiharbeitnehmer noch Vertreter von KS Danmark. Es werden weder Lohn, Urlaubsgeld, Rente, Lohnfortzahlung noch andere Arbeitnehmerrechte gewährt. Der Berater trägt Steuern, Umsatzsteuer, Versicherung, Ausrüstung und sonstige Betriebskosten selbst und ist nicht bevollmächtigt, KS Danmark zu binden. Keine Partei ist verpflichtet, eine bestimmte Anzahl Projekte anzubieten oder anzunehmen. Der Berater darf für Dritte tätig sein, sofern Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, Kundenschutz und die konkrete Projektbestellung eingehalten werden.
8. Projektbestellung und projektbasierte Vergütung
Jedes Projekt wird schriftlich und gesondert bestellt. Die Bestellung muss mindestens Projekt, Leistung, Konstruktionsabschnitt, Rolle, Abgrenzung, Frist, Projektpreis und etwaige Meilensteine angeben. Der Berater ist erst gebunden, wenn die Bestellung schriftlich angenommen wurde. Die Vergütung ist grundsätzlich ein Festpreis je Projekt; Stundenvergütung, Mehrarbeit, Reisen oder sonstige Zuschläge gelten nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Änderungen an Projektgrundlage, Umfang oder Fristen sind unverzüglich anzuzeigen; Mehrarbeit darf erst nach schriftlicher Nachbestellung begonnen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach genehmigter Leistung oder vereinbarten Meilensteinen. Die Zahlungsfrist wird im Rahmenvertrag vereinbart.
9. Leistung und fachliche Verantwortung
Der Berater erbringt fachlich korrekte, projektspezifische und fristgerechte Arbeit gemäß Bestellung, geltenden behördlichen Anforderungen, Projektgrundlage, einschlägigen Normen, Lieferantenanweisungen und dem Qualitätssystem von KS Danmark. Fehlende Grundlagen, Zweifel und Abweichungen sind zu dokumentieren und zu eskalieren; sie dürfen nicht durch Vermutungen ersetzt werden. Material darf ohne dokumentierbare Annahme nicht als von einem zertifizierten Tragwerksplaner akzeptiert bezeichnet werden.
10. Unabhängigkeit und Einsatz Dritter
Vor jedem Auftrag legt der Berater Beziehungen offen, die die Unabhängigkeit der Kontrolle beeinflussen könnten, und darf keine UK eigener Arbeiten durchführen. Unterberater dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von KS Danmark eingesetzt werden und müssen mindestens gleichwertigen Bedingungen unterliegen.
11. Vertraulichkeit, Daten und Material
Nicht öffentliche Informationen über KS Danmark, Kunden, Projekte, Preise, Methoden, Vorlagen, Software und Kundenlisten sind vertraulich und dürfen nur für den bestellten Auftrag verwendet werden. Die Pflicht besteht nach Beendigung fort, solange die Informationen vertraulich sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Personenbezogene Daten werden nur nach dokumentierter Weisung verarbeitet; erforderlichenfalls wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Mit Zahlung erhält KS Danmark das Recht, projektspezifische Leistungen zu nutzen, zu ändern und weiterzuübertragen. Bereits vorhandene allgemeine Werkzeuge des Beraters bleiben dessen Eigentum. Bei Beendigung wird Projektmaterial zurückgegeben und lokale Kopien werden gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrung erforderlich ist.
12. Loyalität und Kundenschutz
Während eines Projekts darf der Berater dem Projektkunden ohne schriftliche Zustimmung von KS Danmark keine eigenen Leistungen anbieten oder Direktaufträge von diesem Kunden annehmen. Für 24 Monate nach der letzten Projektlieferung oder der Beendigung des Rahmenvertrags — je nachdem, was später liegt — darf der Berater nicht zur Umgehung von KS Danmark direkt oder indirekt einen Geschützten Kunden kontaktieren, bearbeiten oder für diesen gleichwertige DS 1140-, Kontroll-, Dokumentations- oder Beratungsleistungen erbringen. Geschützter Kunde ist ausschließlich ein Kunde, für den der Berater über KS Danmark tätig war oder mit dem er über KS Danmark direkten, dokumentierbaren Geschäftskontakt hatte. Bei Beendigung stellt KS Danmark eine konkrete Kundenliste bereit. Die Klausel erfasst keine dokumentierten aktiven Kundenbeziehungen aus der Zeit vor der Vermittlung durch KS Danmark, keine allgemeine, nicht gezielte Werbung und keine öffentlichen Ausschreibungen. Bei unaufgeforderter Kontaktaufnahme durch einen Geschützten Kunden hat der Berater KS Danmark vor Vertragsschluss zu informieren. Rechtlicher Hinweis: Die Regelung ist für ein echtes B2B-Freelance-Verhältnis konzipiert. Wird das Verhältnis in der Praxis zu einem Anstellungsverhältnis, können zwingende Vorschriften über Wettbewerbsklauseln gelten, und unangemessene Bedingungen können nach § 36 des dänischen Vertragsgesetzes geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
13. Haftung und Versicherung
Der Berater haftet nach den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts für eigene Fehler, Versäumnisse und Vertragsverletzungen und muss eine einschlägige Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Eine etwaige Haftungsbegrenzung wird in der Projektbestellung vereinbart und gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Vertraulichkeit, personenbezogenen Daten oder Kundenschutz.
14. Vertragsverletzung, Beendigung und Streitigkeiten
Wesentliche Vertragsverletzungen können zur sofortigen Aufhebung führen. Dazu zählen unter anderem unrichtige Qualifikationsangaben, Arbeiten außerhalb des genehmigten Bereichs, schwere Qualitätsmängel, fehlende Unabhängigkeit, unbefugter Kundenkontakt, Vertraulichkeitsverletzungen oder Wegfall der Versicherung. KS Danmark kann Projekt- und Systemzugänge sperren, wenn Qualität oder Informationssicherheit dies erfordern; dokumentierte Schäden können ersetzt verlangt werden. Der Rahmenvertrag kann schriftlich mit der dort vereinbarten Frist gekündigt werden; bereits angenommene Projektbestellungen laufen weiter. Vertraulichkeit, Daten, Rechte, Haftung, Kundenschutz und Streitigkeiten bestehen nach Beendigung fort. Es gilt dänisches Recht. Streitigkeiten werden zunächst durch Verhandlung auf Leitungsebene beigelegt; gelingt dies nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach schriftlicher Streitanzeige, entscheidet die ordentliche dänische Gerichtsbarkeit mit dem Sitz von KS Danmark als vereinbartem Gerichtsstand.
Grundlage: BR18 Kapitel 30 und Anhang 3, Leitfaden der dänischen Bauverordnung zu Kapitel 30, DS 1140:2019, DS/EN 1990 DK NA:2024, dänisches Geschäftsgeheimnisgesetz und § 36 des dänischen Vertragsgesetzes.